Zusammenfassung
Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind
1.
die Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft);
2.
die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft);
3.
der Ankauf von Wechseln und Schecks (Diskontgeschäft);
4.
die Anschaffung und die Veräußerung von Wertpapieren für andere (Effektengeschäft);
5.
die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft);
6.
die in § 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften vom 16. April 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 378) bezeichneten Geschäfte (Investmentgeschäft);
7.
die Eingehung der Verpflichtung, Darlehnsforderungen vor Fälligkeit zu erwerben;
8.
die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft);
9.
die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft).