Zusammenfassung
Das Problem, welches sich aus den kritischen Erörterungen des ersten Kapitels ergibt, soll noch einmal klar formuliert werden : Der soziale Verband kann allein als ideales Sinn- oder Geistesgebilde einen einheitlichen und in sich identischen Gegenstand der Wissenschaft abgeben. Als ein rein ideales Geistesgebilde kann aber ein „utopischer“ Staat als eine bloß gedachte Form des Staates wohl auch existieren und könnte somit als Gegenstand einer Wissenschaft betrachtet werden, wenn auch nicht gerade als Gegenstand einer Wirklichkeitswissenschaft. Der Grundunterschied zwischen dem Sinngehalt eines wirklich vorhandenen sozialen Verbandes und einem „utopisch“ gedachten Verband liegt gerade darin, daß jener immer den Anspruch auf das Wirklichsein seines objektiven Korrelates in sich trägt, während dieser an sich von keiner solchen „Wirklichkeitsthesis“ begleitet ist. Man denkt und glaubt nicht nur, daß ein sozialer Verband als reiner Sinngehalt existiert, sondern zugleich, daß er „wirklich“ da ist. Dieses Wirklichsein des sozialen Verbandes, soweit es das in der Sinnlichkeit gegebene „reale“ Sein oder die metaphysisch angenommene „substanzielle“ Wirklichkeit bedeutet, wurde durch die neuere Entwicklung der Sozialwissenschaften und besonders durch die scharfe Kritik Kelsens mit vollem Recht verneint. Das Urteil, daß ein sozialer Verband wirklich da ist, dieses Urteil, dessen Wahrheit der traditionelle Sozialrealismus niemals bezweifeln wollte, scheint also sein eigenes objektives Korrelat verloren zu haben; das Urteil schwebt sozusagen in der Luft.