Zusammenfassung
Die zunehmende Ausbreitung des Wolfes in Deutschland, verbunden mit Schäden in Nutztierbeständen,
verstärkt die Forderung nach einer kontrollierten Regulation dieser Tierart, welche auch die Entnahme
von Individuen umfasst. Im Zentrum dieser Diskussion steht die Frage, was unter einer Population zu verstehen
ist, denn der Erhaltungszustand der Wolfspopulation ist die Grundlage für die Bewertung, ob naturschutzrechtlich
eine Regulation im Sinne einer Reduktion des Populationsumfanges zulässig ist. In dem folgenden Beitrag
soll am Beispiel des Wolfes dem Verständnis nachgespürt werden, was naturschutzrechtlich unter
einer Population zu verstehen ist. Dabei wird deutlich werden, dass lokale oder nationale Vorkommen einer
Art nicht mit dem naturschutzrechtlichen Populationsbegriff des §7 Abs. 2 Nr. 6 gleichgesetzt werden
dürfen.