Zusammenfassung
Die Tätigkeit der Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen, die seit 1975 bei allen Landesärztekammern der Bundesrepublik eingerichtet wurden, ist seit ihrem Bestehen von viel Lob, aber auch von harscher Kritik begleitet. Einige Kritiker gehen so weit, die Arbeit dieser Institutionen grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie raten, auf eine derartige Schlichtung zu verzichten und in Streitfällen stets den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Den Schlichtungsstellen werden in diesem Zusammenhang Befangenheit zuungunsten der Patienten und Mängel in der Verfahrensordnung vorgeworfen. Träfe diese Kritik zu, wäre zu erwarten, daß die von den Schlichtungsstellen ergehenden Bescheide in großer Zahl einer Überprüfung durch ordentliche Gerichte nicht standhielten und daß Gerichte nahezu ausschließlich nach zuungunsten von Patienten ausgegangenen Schlichtungsverfahren angerufen würden. Eine repräsentative Studie über den Ausgang von gerichtlichen Zivilprozessen nach vorangegangenen Schlichtungsverfahren liegt nach der Literaturkenntnis des Verfassers bisher nicht vor. Nachfolgend werden Ergebnisse einer Untersuchung aus einem großen Landgerichtsbezirk vorgestellt.