Zusammenfassung
Die Bestimmungen über den eigentlichen Apothekenbetrieb, welchem die Revidierte Apothekerordnung ihren dritten Titel „Von der Ausübung der pharmazeutischen Kunst selbst“ gewidmet hat, sind gegenwärtig in einer besonderen Apothekenbetriebsordnung neu zusammengefaßt worden. Diese Betriebsordnung regelt indessen den Apothekenbetrieb nict erschöpfend. Sie wird ergänzt durch eine große Anzahl weiterer Verordnungen. Die wichtigsten dieser Betriebsvorschriften sind folgende:
1.
die Apothekenbetriebsordnung;
2.
die Verordnung über die Abgabe starkwirkender Arzneimittel;
3.
die Verordnung über den Verkehr mit Geheimmitteln;
4.
die Polizeiverordnung über den Handel mit Giften;
5.
das Süßstoffgesetz nebst Ausführungsbestimmungen;
6.
die Verordnungen über die Prüfung der Wagen und Gewichte;
7.
die Verordnungen über den Verkehr mit Lymphe, Diphtherieserum und Tuberkulin;
8.
die Verordnungen über den Verkehr mit Mineralölen;
9.
die Bestimmungen über die Beförderung von Arzneimitteln auf Eisenbahnen;
10.
die Series Medicaminum.