Zusammenfassung
Die Teile 1 und 2 der „Vorlesungen“ behandelten im wesentlichen die Bemessung der Tragwerke für Sicherheit der Tragfähigkeit. In diesem Teil sollen nun die Grundlagen der rechnerischen Nachweise für die Gewährleistung der Gebrauchsfähigkeit und Dauerhaftigkeit vermittelt werden. Wie in [1a], 6.1.3, schon gesagt, kann die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt werden durch
übermäßige Rißbildung
übermäßige Formänderungen, vor allem Durchbiegungen
störende oder unerträgliche Schwingungen
Eindringen von Wasser oder Feuchtigkeit
Korrosion am Beton oder Stahl
Feuer.