Zusammenfassung
Die politischen und rechtlichen Grundlagen der Bertin-Frage 1944/45 — In Anbetracht der politischen Bedeutung, die einem Einfluß in der Reichshauptstadt Berlin für die Zukunft Deutschlands beigemessen wurde, lag jedem der vier Hauptalliierten gegen Deutschland (USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich) daran, am Ende des 2. Weltkriegs an der Besetzung der Stadt teilzuhaben. Im Londoner Protokoll vom 12. September 1944 wurde beschlossen, neben den Besatzungszonen der einzelnen Mächte ein gesondertes, von allen gemeinsam zu besetzendes Gebiet Berlin zu schaffen. Die Verwaltung Berlins war von einer Alliierten Kommandantur, bestehend aus den Stadtkommandanten der beteiligten Mächte, wahrzunehmen. Die Kommandantur wurde dem Alliierten Kontrollrat, der als oberstes gemeinsames Kontrollorgan für alle Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen aufgrund des Londoner Abkommens über den Kontrollmechanismus in Deutschland vom 14. November 1944 gebildet wurde, außerhalb der zonalen Zuständigkeiten der einzelnen militärischen Oberbefehlshaber unterstellt.